Sofern Sie Fit fürs Handy im Auftrag verarbeiten (z. B. als Einrichtung mit eigenen Betroffenen), ist ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Diese Seite ist ein Platzhalter — konkreter Vertragstext und Ansprechpartner werden vor produktivem Einsatz mit Rechtsberatung festgelegt.
Technische und organisatorische Maßnahmen (Hosting, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung) werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.